Für ein freies Leben ohne Gewalt

Gewaltschutz wird verstärkt, die ersten dazu geplanten Übergangswohnungen werden in Leibnitz eröffnet.

Das Land Steiermark hat einen Sechs-Punkte-Plan für den Gewaltschutz eingerichtet, auf den sich alle Landesparteien einigen konnten, weshalb auch ein eigener Gewaltschutzbeirat gegründet wurde. Nach der bereits installierten Hilfehotline 0800/20 44 22 – die Notrufnummer ist 24 Stunden täglich erreichbar und sorgt für eine direkte Weiterleitung der Betroffenen zum entsprechenden spezialisierten Betreuungs- und Beratungsangebot – stehen 13 neue Übergangswohnungen auf dem Programm.

Sie sind Teil der Gewaltschutzinitiative, die wiederum mit dem Bund beschlossen wurde. Für die Steiermark werden für einen Zeitraum von vier Jahren 1,68 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In allen Regionen werden im Auftrag des Sozialressorts des Landes derartige Schutzwohnungen geöffnet.

Selbstständiges Leben

Die Wohnungen stehen Frauen und ihren Kindern nach Gewalterfahrungen als Zuhause zur Verfügung, um einen Neustart in ihrem Leben vornehmen zu können. Dabei werden die Frauen vom Verein „Frauenhäuser Steiermark“ und regionalen Beratungseinrichtungen unterstützt und begleitet. „Diese Wohnungen ergänzen und erweitern unser steirisches Netzwerk für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Die Wohnungen sind ein sicheres Zuhause, um einen guten Weg in ein selbstständiges Leben zu finden“, sagt Soziallandesrätin Doris Kampus.

Kooperation mit Region

„Wesentlich dafür ist die enge Kooperation mit den regionalen Beratungsstellen wie der Frauen- und Mädchenberatungsstelle, dem Kinderschutz, aber auch den Täterarbeitseinrichtungen. Ein weiterer wichtiger Faktor für den Ausstieg aus einer von Gewalt geprägten Beziehung ist leistbarer Wohnraum, der nicht nur Sicherheit bietet, sondern auch ein Ort ist, an dem man sich wohlfühlt“, ergänzt Michaela Gosch, Geschäftsführerin des Vereins.

„Ich habe gemeinsam mit den Landesrätinnen eine neue Bund-Länder-Vereinbarung beschlossen. Eine gesetzliche Vereinbarung, wonach der Bund den Bundesländern auch Geldmittel zur Verfügung stellen, um neue sogenannte Schutz- und Übergangswohnungen für Frauen einzurichten“, sagt Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, die bei der Eröffnung der ersten Wohnungen in Leibnitz persönlich vor Ort war. Und sie begründet das Vorhaben: „Weil wir sehen, dass Frauen oft nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus einen Zeitraum benötigen, wo sie gewisse Schritte, Arbeitsmarktintegration, aber natürlich auch psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen, um wieder hundertprozentig selbstbestimmt und selbsterhaltungsfähig leben zu können.“ Diese Wohnungen sollen die Basis für diese Schritte bilden, um ihnen wieder ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und sozusagen überzuführen, in ein Leben frei von Gewalt.